August 2010:
Registrierung eines Zuchtstättennamens (Prefix/Suffix)
Prefix-/Suffixregelung
für Ponys, Kleinpferde und sonstige Rassen*
(Die Prefix-/Suffixregelung gilt nicht für das Deutsche
Reitpferd, Schweres Warmblut und die Kaltblutrassen)
Antragsformular zum Download
Als Prefix/Suffix wird ein dem Pferdenamen vorangestellter/nachgestellter Pferdenamenszusatz (Zuchtstättenname) bezeichnet. Ein Prefix wird dem eigentlichen Pferdenamen vorangestellt (z.B. Birkenhofs .........) Beim Suffix handelt es sich um einen dem Pferdenamen nachgestellten Namenszusatz wie z.B. vom Birkenhof. Der Namenszusatz soll eine auf die Zuchtstätte oder den Züchter bezugnehmende Bedeutung haben.
Das Prefix/Suffix ist vom Züchter ausschließlich über den Bereich Zucht der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e.V. (FN) beim Central Prefix Register (CPR) in England zu beantragen. Ist das Prefix/Suffix über die FN beim Central Prefix Register eingetragen, so ist der Zuchtstättenname/Pferdenamenszusatz über alle diesem Register angeschlossenen Züchtervereinigungen für den Züchter 30 Jahre geschützt. Der Zuchtstättenname darf ausschließlich für von diesem Züchter oder dieser Zuchtstätte gezogene Pferde* (s.o.) verwendet werden.
Das Prefix/Suffix darf nur aus einem Wort bestehen. Ausnahme Suffix: Vorangestellte Begriffe wie z.B. „von der.....“, „aus dem .....“ etc. sind erlaubt. Der Zusatz „of“ wird von der FN abgelehnt. Der Namenszusatz muss mindestens drei und darf höchstens 20 Buchstaben umfassen. Missverständliche Begriffe werden abgelehnt. Apostrophe werden vom CPR nicht akzeptiert. Zuchtstättennamen müssen sich laut Vorgabe CPR mit mindestens drei Buchstaben in der Schreibweise unterscheiden.
Der registrierte Namenszusatz wird zuchtseitig bei allen Pferden*(s.o.) des Züchters, bei denen er in der Zuchtbescheinigung als Züchter aufgeführt ist, als Bestandteil des Pferdenamens mit ausgewiesen. Ist ein Pferdename mit einem registrierten Zuchtstättennamen verbunden, so ist dieser bei Eintragung in ein Zuchtbuch einer Züchtervereinigung ohne Änderungen oder Ergänzungen zu übernehmen.
Prefixe/Suffixe, die vor 1997 von den Züchtervereinigungen nur regional für die Zuchtstätte registriert wurden, wurden mit Einführung der Prefix-/Suffixregelung nicht automatisch in das Central Prefix Register übernommen. Diese müssen vom Züchter erneut über den FN-Bereich Zucht beantragt und nachträglich beim CPR eingetragen werden.
Das über den FN-Bereich Zucht beim CPR registrierte Prefix/Suffix ist bei der Turnierpferdeeintragung von der FN-Gebührenordnung für Werbenamen und Namenszusätze freigestellt. Achtung: Dies gilt nur für Ponys und Kleinpferde, die vom Prefix-/Suffix-Eigentümer selbst gezogenen wurden.
| Eintragungsgebühr: |
| Grundgebühr |
65,-- € |
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| + Personengebühr |
10,-- € |
je weiterer eingetragener Miteigentümer für das Prefix/Suffix |
| + Porto/MWSt. |
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Wird ein Prefix bzw. Suffix nachträglich erweitert/geändert z.B. soll es von einer weiteren Person mitbenutzt werden oder scheidet ein Mitbenutzer aus, wird eine Änderungsgebühr in Höhe von 30 € plus MwSt. und Porto für die Änderung inkl. Neuausstellung der Eintragungsurkunde in England fällig.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) - Bereich Zucht
48229 Warendorf, Tel. 02581 - 63 62 209 -
Fax: 02581 - 63 62 105 oder 63 69 595,
E-Mail: Dfrerich@fn-dokr.de